verfüge nicht nur über ein Motiv, er zeichne sich auch durch eine ausserordentliche Gefühlskälte aus, welche sich insbesondere auch in den Briefen an seine Mutter manifestiert habe. Es sei durchaus zutreffend, dass der Beschuldigte für seine Familie einstehe, weshalb er das Opfer 2003 denn auch konfrontiert habe. Damals sei es aber eben gerade nicht zu einer Eskalation gekommen (pag. 6311 f.). Persönlichkeitsmerkmale bzw. Auffälligkeiten in der Psyche und Persönlichkeit lassen grundsätzlich keine gesicherten Rückschlüsse auf die Täterschaft im vorliegenden Fall zu.