auch Kenntnis vom Heimaufenthalt von Q.________. Auch diese Information konnte er nur über AX.________ erlangt haben (pag. 5161). Ob AX.________ aus Loyalität gegenüber Q.________ oder aus Angst vor möglichen Konsequenzen keine Aussagen machen will, muss offen bleiben. 14.6 Zu den Aussagen von AJ.________ Weitere Indizien, welche den erstellten Sachverhalt stützen, werden im Folgenden dargelegt. Dazu gehören die Aussagen von AJ.________, der Exfreundin des Beschuldigten.