35 renbild übereinstimmend, aber doch nicht so, dass nur dieser Ablauf möglich und mithin bewiesen wäre. Spurenmässig sind durchaus auch andere Tatabläufe denkbar, weshalb die Kammer den genauen Tatvorgang offen lässt. So ist nach Ansicht der Kammer auch nicht völlig ausgeschlossen, dass Q.________ den genauen Ablauf der Tat etwas verzerrt und seine eigene Rolle darin gegenüber seinem Kollegen verharmlost und beschönigt oder auch übertrieben dargestellt hat, wie er ja nachträglich auch umgekehrt zu Unrecht die ganze Schuld auf sich genommen hat.