34 AW.________ blieb auch anlässlich der Einvernahme vom 28. April 2015 bei seinen Aussagen (pag. 5160 ff.). Er bestätigte explizit, dass Q.________ zusammen mit dem Beschuldigten gehandelt habe. Erst auf Nachfrage, wer alles dabei gewesen sei, gab er an, er denke noch der Bruder V.________. Über den Bruder hätten sie aber nicht viel gesprochen, hauptsächlich über den Vater und über Q.________ (pag. 5161). Auch diese an sich falsche Information vermag die Aussagekraft der Angaben von AW.