Aus Sicht von AW.________ bestand somit keine materielle Motivation, einen weiteren Täter zu belasten. Insbesondere sind keine Gründe dafür ersichtlich, wieso AW.________ – zusätzlich zum tatsächlichen Täter – einen Unschuldigen belasten sollte, welcher ihm gänzlich unbekannt ist und zu welchem er keine Verbindung aufweist. Am 25. November 2014 gab AW.________ an, Q.________ ungefähr eine Woche nach der Tat zusammen mit seinem Kollegen AX.________ getroffen zu haben. Q.________ habe AX.________ erzählt, dass er mit seinem Vater nach Spiez gegangen sei und sie umgebracht hätte (pag.