__ seien nicht glaubhaft. Anfänglich habe er noch angegeben, lediglich über AX.________ über die Tat erfahren zu haben, später will er dann die Erzählungen von Q.________ persönlich wahrgenommen haben. AW.________ mache auch vermehrt Erinnerungslücken geltend, was insbesondere angesichts der Schwere und Bedeutung der Tat doch sehr erstaune. Bezüglich gewisser Punkte wie Ort und Art der Wunde von Q.________ habe er zudem eingehend und ausführlich falsche Angaben gemacht. Viele Informationen, welche er schildere, seien auch den Medien zu entnehmen gewesen.