32 14.4 Zu den Aussagen von AW.________ 14.4.1 Zur Verwertbarkeit der Aussagen Hierzu bringt die Verteidigung zunächst vor, die Aussagen von AW.________ seien nicht verwertbar. Es sei nicht ersichtlich, wie diese zustande gekommen seien bzw. wie das informelle Gespräch abgelaufen und die Informationen zur Polizei geflossen seien. Die Herkunft der Information, welche schliesslich zur Befragung von AW.________ geführt hat, ist jedoch nachvollziehbar. Der Aktennotiz des Polizisten BE.