So stellte er wider rechtsmedizinischer Erkenntnissen in Abrede, dass er in den Rücken des Opfers gestochen habe. Diese falschen Aussagen zum Tatablauf lassen die starke Vermutung aufkommen, dass er einen weiteren Täter, mithin seinen Vater schützen will. Der Umstand, dass gegen ein zweites Opfer ein weiteres und eben weitaus weniger effektives Tatmittel eingesetzt wurde, lässt sich vernünftigerweise nur so erklären, dass auch zwei Täter in die Tötungen involviert waren. Dies bestätigte auch der rechtsmedizinische Gutachter Dr. med. AF.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung.