Auch in dieser Sequenz bestätigte L.________ somit die Anwesenheit des Beschuldigten in der Wohnung von T.________ (pag. 435). Diese Schilderung ist eine Ergänzung ihrer Erzählung am Tattag. Dieser Ablauf macht auch Sinn, denn als Erster begab sich der Beschuldigte nach oben in die Wohnung von T.________, während Q.________ auf Geheiss seines Vaters hin vorerst noch unten im ersten Stock wartete; T.________ war noch im Bett und musste erst geweckt werden. Auch hat Letzterer erst aufstehen und sich Jeans anziehen müssen – offene Jeans hat Letzterer bekanntlich auch als Opfer getragen. Sodann begab sich auch Q.________ nach oben.