Bei genauer Betrachtung der Videoeinvernahme können jedoch keine externen suggestiven Einflüsse festgestellt werden. Kommt hinzu, dass auch die Polizei zum damaligen Zeitpunkt noch kaum über Informationen verfügte und eine unbewusste Beeinflussung bereits deshalb faktisch ausgeschlossen war. Trotz oder gerade aufgrund der durchaus ersichtlichen Defizite sind die Aussagen von L.________ im Allgemeinen glaubhaft. Ganz offensichtlich wollte sie der Polizei ernstlich behilflich sein und daher möglichst genaue Angaben machen. Weiter schilderte sie den Ablauf des Tages im Kerngeschehen immer gleich.