Nicht von der Hand zu weisen ist auch, dass bei L.________ durchaus eine Tendenz bestehen könnte, gefällige Aussagen zu machen. Diese Tendenz bezog sich jedoch im Wesentlichen auf die Identifikation des Opfers. So sprach sie in der Videoeinvernahme am Tattag die einvernehmende Polizistin wiederholt auf die Identifikation des männlichen Opfers an und bot an, dieses noch einmal anzuschauen. Bei genauer Betrachtung der Videoeinvernahme können jedoch keine externen suggestiven Einflüsse festgestellt werden.