14. Beweiswürdigung in concreto 14.1 Beweisergebnis Die Kammer erachtet eine Tatbeteiligung des Beschuldigten – zusammen mit seinem Sohn Q.________ – aus nachfolgend dargelegten Gründen als erwiesen. Im Wesentlichen basiert der Nachweis der Tatbeteiligung des Beschuldigten auf den