11.9.12 Aussagen AM.________ Der Vater von AJ.________ gab an, der Beschuldigte habe anlässlich einer Diskussion des in den Medien erwähnten Tötungsdelikts aufgebracht reagiert und sich dahingehend geäussert, dass das Opfer die Tat verdient habe, da auch seinen Söhnen, welche sich im Heim aufgehalten hätten, Schlimmes widerfahren sei (pag. 7941 f., S. 53 f. der Entscheidbegründung).