11.9.9 Aussagen Beschuldigter Der Beschuldigte machte im ganzen Strafverfahren keine Aussagen. Lediglich auf Vorhalt der Aussagen von AW.________ äusserte er den Verdacht, ob nicht dieser selber der Täter gewesen sein könnte (pag. 7940, S. 52 der Entscheidbegründung). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verweigerte der Beschuldigte die Aussagen und wollte sich auch nicht zu den Angaben seines Sohnes äussern. 11.9.10 Aussagen AL.________ Die Mutter des Beschuldigten gab im Wesentlichen an, dass die Familie A.________, also der Beschuldigte und seine Söhne, sie am Tattag zu sich eingeladen hätte, da am kommenden Sonntag Muttertag gewesen sei.