Nach dieser Schilderung wurden Q.________ noch weitere (Detail-)Fragen gestellt. Q.________ verneinte auf entsprechende Frage, dass er dem Opfer in den Rücken gestochen habe. Er gab an, dass ihm die Situation für Frau U.________, deren Angehörige und für die Angehörigen von Herrn T.________ leid tue, was Herrn T.________ anbelange, sage er nichts. Sein Vater habe von nichts gewusst und eine Weile nach der Tat auch nicht mehr mit ihm gesprochen. Auf dem Heimweg hätten sie auch nicht gesprochen, er sei ohnmächtig geworden und sein Vater habe ihm nur gesagt, er solle aufwachen. 11.9.9 Aussagen Beschuldigter Der Beschuldigte machte im ganzen Strafverfahren keine Aussagen.