Er habe ihm gesagt, er solle vor dem Haus warten. Auf Vorhalt, dass L.________ bestätigt habe, dass zuerst der Beschuldigte in die Wohnung gegangen sei, gab Q.________ an, L.________ habe mehrere Versionen erzählt. Ebenfalls bestätigte Q.________ auf Vorhalt der Staatsanwältin, dass er seinem Vater helfen wolle; welcher Sohn würde dies denn nicht wollen. Die der Gutachterin geschilderte Tatversion habe er auf Anraten seines Anwalts nicht schon vorher geschildert. Auf Vorhalt der Aussagen von AX.________ und AW.________ führte Q.________ aus, AX.________ habe bestätigt, dass die Aussagen von AW.________ nicht