5118 Antwort auf Frage 18). Auf den Vorhalt, dass gemäss den vorliegenden Informationen Q.________ ihm erzählt habe, er habe Schnittverletzungen, die er im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt erlitten habe, führte er aus, dass er vom Gerüst heruntergefallen und sich so verletzt habe. Er würde mehr erzählen, auch wenn es sein Bruder wäre. Er könne sich aber nicht an so etwas erinnern. Vielleicht habe er anderen Personen mehr erzählt, die ihn besser kennen würden. Er hoffe, dass das Verbrechen aufgeklärt werde. Es gehe um einen Mörder, der frei herumlaufe. Dies sei nicht gut (Bd. 18, pag. 5118 Antwort auf Frage 19). Soviel er wisse, sei Q.