Es sei zu lange her. AX.________ habe gesagt, dass der Vater die Frau festgehalten und dann zu Q.________ gesagt habe: „Schnid düre!“ (Bd. 18, pag. 5150 Z. 66-69). Er habe wirklich alles gewusst, aber einige Dinge habe er vergessen (Bd. 18, pag. 5150 Z. 70). Q.________ habe dann einfach durchgeschnitten oder „drigstoche“. Er wisse es nicht mehr genau. Er denke, dass er in den Kopf geschnitten habe. An Weiteres könne er sich nicht erinnern (Bd. 18, pag. 5150 Z. 72-74). Er wisse, dass es ein Messer gewesen sei (Bd. 18, pag. 5150 Z. 81 f.). Er habe Q.________ seine Aussagen geglaubt. Er habe irgendwie gefühlslos gewirkt (vgl. Bd. 18, pag. 5150 Z. 85-93). Die Verletzung an der Hand von Q.