Bezüglich des Vorgehens beim Tötungsdelikt habe Q.________ gesagt, dass er die Personen mit dem Messer umgebracht habe. Weil Q.________ ihn nicht gekannt habe, habe er wohl nicht so viel erzählt. AX.________ habe ihm später mehr darüber erzählt (Bd. 18, pag. 5149 Z. 50-52). AX.________ habe ihm erzählt, dass Qs.________ Vater im Kopf Störungen und Waffen im Keller habe (Bd. 18, pag. 5150 Z. 60-62). AX.________ habe ihm erzählt, dass Q.________ und sein Vater zu diesen Personen gegangen seien. Er habe ihm auch erzählt, wie sie nach Spiez gefahren und wie sie ins Haus gegangen seien. Das wisse er aber nicht mehr. Es sei zu lange her.