5149 Z. 28 f.). AX.________ sei sehr gut mit Q.________ befreundet gewesen. AX.________ habe alles von Qs.________ Leben gewusst und es sei ihm klar gewesen, von was Q.________ gesprochen habe. Er selbst habe es zu diesem Zeitpunkt nicht genau gewusst. Er sei auch nicht in der Position gewesen nachzufragen, da er ihn nicht gut kenne (vgl. Bd. 18, pag. 5149 Z. 31-34). Er habe AX.________ später gefragt. Dieser habe ihm auf Nachfragen die Geschichte erzählt. Er habe erzählt, dass Q.________, als er kleiner gewesen sei, im Heim, wo das Tötungsdelikt passiert sei, eine Zeitlang unterbracht gewesen und dort gequält worden sei. Wann dies genau gewesen sei, wisse er nicht.