, S. 45-47 der Entscheidbegründung): L.________ erklärte anlässlich ihrer Videoeinvernahme, welche noch am Tattag erfolgte, sie sei aufgestanden und habe sich ein Spiegelei gemacht. Dann sei auch G.________ gekommen und habe sie gefragt, ob sie das „Pole“ auch gehört habe. Sie habe gesagt, nein. Danach hätten sie gemeinsam einen Film geschaut. Sie sei dann wieder für eine Weile in ihr Zimmer gegangen. Er habe noch etwas gegessen. Danach sei G.________ zu ihr gekommen und habe ihr gesagt, dass er nach BM.________ gehe und ob sie dies dem T.________ sagen könne. Sie habe G.________ versprochen, dass sie dies sofort machen werde.