7933, S. 45 der Entscheidbegründung): Q.________ habe während der Einvernahme von AW.________, welcher die Wunde beschrieben habe, auf eine verheilte runde Wunde an seinem linken Unterarm gezeigt. - Berichtsrapport vom 29. April 2016 (pag. 6710 f., pag. 7940 f., S. 52 f., der Entscheidbegründung): Darin wird der Ablauf eines Besuches der Grosseltern Q. und V.________ beim Beschuldigten beschrieben, indem der Beschuldigte ausgerastet sei, Beschimpfungen ausgestossen und gesagt habe, dass er eine Rechnung, welche die Justiz begleichen werde, schreiben werde. Er werde diese aber auf seine Weise schreiben.