7932, S. 44 der Entscheidbegründung): So soll sich der Beschuldigte anlässlich der Fahrt zur erkennungsdienstlichen Behandlung gegenüber dem Polizisten AY.________ dahingehend geäussert haben, dass V.________ ja gar nicht dabei gewesen sei. - Berichtsrapport vom 27. Februar 2015 betreffend Videoeinvernahme L.________ (pag. 5510 ff., pag. 7932, S. 44 der Entscheidbegründung): Gemäss diesem Bericht soll L.________ nach der Videoeinvernahme erklärt