_ angab, ca. zwei Tage nach der Tat vom Delikt erfahren zu haben. Sein Kollege AX.________ habe ihm erzählt, dass er von einem gewissen «Q.________» erfahren habe, dass dieser zusammen mit seinem Vater die Tötungen in Spiez begangen und sich dabei an der Hand leicht verletzt habe. Weiter konnte AW.________ auch Angaben zum Heimaufenthalt und zur Herkunft von Q.________ machen. - Berichtsrapport vom 26. Januar 2015 betreffend Äusserung Beschuldigter (pag. 5643, pag. 7932, S. 44 der Entscheidbegründung