_ in der Pädagogischen Lebensgemeinschaft in Spiez sowie zu den damals dort herrschenden Verhältnissen wurden die Akten des Sozialdienstes Bern (pag. 7909 f., S. 21 f. der Entscheidbegründung) und die Akten der Erziehungsberatung KJPD (pag. 7910, S. 22 der Entscheidbegründung) ediert. Daraus ergibt sich, dass V.________ und Q.________ wegen eines stationären Klinikaufenthaltes ihrer Mutter zwischen dem 20. Juni und 6. August 2003 in der Pädagogischen Lebensgemeinschaft Spiez untergebracht waren.