Es konnte in der Dachwohnung der Nachweis einer Staubspur mit den Umrissen einer Schere erbracht werden, welche am Tatort nicht aufgefunden werden konnte (pag. 386 ff., pag. 7909, S. 21 der Entscheidbegründung). 11.7 Beweismittel zum Aufenthalt der Gebrüder Q. und V.________ in der Pädagogischen Lebensgemeinschaft sowie zu den dortigen Verhältnissen Zur Klärung der Fragen rund um den Aufenthalt der Gebrüder Q. und V.________ in der Pädagogischen Lebensgemeinschaft in Spiez sowie zu den damals dort herrschenden Verhältnissen wurden die Akten des Sozialdienstes Bern (pag.