3308 ff., pag. 7904, S. 16 der Entscheidbegründung). 11.3 Ergänzungsgutachten vom 29. Januar 2016 Das rechtsmedizinische Aktengutachten von Dr. med. AF.________ vom 29. Januar 2016 wurde nach den anlässlich der psychiatrischen Begutachtung von Q.________ erfolgten Aussagen in Auftrag gegeben und äussert sich zur Frage, inwieweit die Schilderungen von Q.________ mit den rechtsmedizinischen Erkenntnissen in Einklang zu bringen seien. Zusammengefasst hielt Dr. med. AF.