, S. 15-54 der Entscheidbegründung). Hingegen werden im Folgenden die im Rahmen der Beweiswürdigung relevanten Beweismittel – mit Verweis auf die vollständige Beschreibung durch die Vorinstanz – kurz aufgeführt. 11.2 Rechtsmedizinische Gutachten zum Todesfall Das rechtsmedizinische Gutachten zum Todesfall von T.________ zeigt auf, dass mindestens 65 Stichverletzungen infolge scharfer Gewalteinwirkung festgestellt worden sind, wobei der Schwerpunkt der Stichverletzungen am linken Brustkorb auszumachen sei.