13 11. Beweismittel 11.1 Einleitende Bemerkungen Die Vorinstanz hat die zur Klärung der relevanten Beweisfragen vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel vollständig aufgeführt und inhaltlich ausführlich beschrieben. Eine Wiederholung bzw. wörtliche Übernahme dieser ausgezeichneten vorinstanzlichen Darstellung ist nach Ansicht der Kammer nicht angezeigt. Vorab wird vollumfänglich auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen (pag. 7903 ff., S. 15-54 der Entscheidbegründung).