7899, S. 11 der Entscheidbegründung): Bei der Pädagogischen Lebensgemeinschaft handelt es sich um ein Heim, in welchem Kinder aus schwierigen Verhältnissen durch die zuständigen Behörden untergebracht worden sind. Die Liegenschaft umfasst 11 Zimmer. In der Dachwohnung bewohnte T.________, als Leiter der Lebensgemein-