__ vor dem Regionalgericht Oberland erhoben (Bd. 26, pag. 7416 ff.). Ergänzend ist anzumerken, dass Q.________ mit Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 19. Dezember 2016 des Mordes, mehrfach begangen gemeinsam mit A.________ am 11. Mai 2013 in Spiez z.N. von T.________ und U.________, schuldig erklärt und zu einem Freiheitsentzug von 48 Monaten sowie zu einer ambulanten Behandlung verurteilt wurde. Weiter wurde für Q.________ die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung angeordnet. Das Urteil ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.