Trotz der umfangreichen und breit getätigten Ermittlungen im Umfeld der beiden Opfer tappten die Untersuchungsbehörden lange Zeit im Dunklen (vgl. hierzu insbesondere Anzeigerapport vom 30.07.2014, Bd. I, pag. 8 ff.). Zwar konnte an diversen Spurenträgern ein männliches DNA-Profil nachgewiesen werden, welches jedoch trotz angeordneter DNA-Massenuntersuchung von Männern aus dem privaten und beruflichen Umfeld der beiden Opfer und dadurch veranlassten DNA- Direktvergleichen niemandem zugeordnet werden konnte (vgl. Bd. 8, pag. 1883 ff., pag. 1890 ff., pag. 1899 ff., pag. 1905 ff., pag. 1908 ff.; Bd. 13, pag. 3346 ff. sowie Bd. I, pag.