Die ersten Ermittlungen ergaben, dass sich am Tattag neben den beiden Opfern noch zwei Kinder, L.________ und G.________, im Haus aufgehalten haben. L.________ erklärte anlässlich ihrer Videobefragung am Abend des Tattages, dass sie am Morgen zwei ihr unbekannten Männern die Türe geöffnet habe, sich diese nach T.________, und Frau W.________ erkundigt hätten und sodann zu T.________ in die Wohnung hochgegangen seien. L.________ als auch G.________ gaben unabhängig voneinander an, ein Gepolter im 2. Stock gehört zu haben (vgl. Bd. 2, pag. 301 Z. 201-204, pag. 302 Z. 215-221, pag. 423 Z. 7-10, Z. 34 f., pag. 424 Z. 1-5, pag. 425 Z. 5-10, Z. 38-40, pag.