8. Ausgangslage Die Geschehnisse rund um die Tat bzw. die relevanten Ermittlungshandlungen können wie folgt beschrieben werden (pag. 7895 f., S. 7 f. der Entscheidbegründung): Am Samstag, 11. Mai 2013, um 15.17 Uhr ging bei der REZ Thun von X.________ ein Notruf ein, dass sie und ihr Sohn Y.________ durch L.________, einem Mädchen des Kinderheimes Pädagogische Lebensgemeinschaft in Spiez, gerufen worden seien, weil diese im Haus einen Mann gefunden habe, welcher vermutlich verblutet sei. Als sie zusammen Nachschau gehalten hätten, habe sie bereits von der Treppe aus einen Mann auf dem Bett liegen sehen.