Schliesslich sollen der Beschuldigte und Q.________ das Haus verlassen haben (pag. 7417 f.). Die beiden Opfer seien noch am Tatort verstorben. Der Beschuldigte und Q.________ sollen sich gemeinsam zur Tötung von T.________ entschlossen haben und seien mit den Handlungen, soweit diese nicht im Voraus geplant oder abgesprochen gewesen seien, einverstanden gewesen sein, namentlich auch mit der Eliminierung von U.________ (pag. 7419).