_ zu bestrafen und zu töten, mit einem Messer bewaffnet zur Lebensgemeinschaft in Spiez begeben haben. Q.________ soll geklingelt und der Beschuldigte sich bei der 12-jährigen Bewohnerin L.________, welche die Türe geöffnet hat, nach T.________ und W.________ erkundigt haben. L.________ bestätigte, dass sich T.________ in der Dachwohnung befinde, W.________ jedoch nicht mehr hier wohne, da T.________ nun eine andere Freundin habe. Daraufhin hätten die beiden das Haus betreten, Q.________ sei die Treppe hinaufgestiegen und der Beschuldigte sei seinem Sohn gefolgt.