6. Vorbemerkung Das oberinstanzliche Urteil basiert im Wesentlichen auf den überzeugenden und einlässlich begründeten Überlegungen der Vorinstanz. Auf diese ausgezeichneten Ausführungen kann im Wesentlichen abgestützt und verwiesen werden. Die Kammer verzichtet grösstenteils darauf, diese im vorliegenden Motiv erneut wiederzugeben und setzt sich hauptsächlich mit den Vorbringen und der Kritik der Parteien am vorinstanzlichen Urteil auseinander. Der Aufbau des Motivs orientiert sich grösstenteils auch an demjenigen der Vorinstanz.