Auch die Verteidigungsrechte des Beschuldigten und sein Anspruch auf rechtliches Gehör werden dadurch nicht verletzt. Der Beschuldigte weiss anhand der Anklage, was ihm vorgeworfen wird. Geht das Gericht davon aus, dass der Sachverhalt gemäss Anklage – wenn auch 9 nicht derart detailgetreu – erwiesen ist, werden die Verteidigungsrechte des Beschuldigten davon nicht beeinträchtigt. Der Anklagegrundsatz ist damit nicht verletzt. III. Sachverhalt