5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge Anfechtung des erstinstanzlichen Schuldspruchs sowie der damit zusammenhängenden Folgen hat die Kammer den Vorwurf des Mordes, das Widerrufsverfahren, die Strafe und Massnahme, die Zivilklagen sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen (mit nachfolgend ausgeführten Ausnahmen) zu überprüfen. In