_ erstmals Aussagen und schilderte ein Tatablauf sowie das von ihm eingesetzte Tatwerkzeug. Auf Grundlage dieser Aussagen holte die Verfahrensleitung ein neues Ergänzungsgutachten ein, welches sich zum Verletzungsbild sowie zu den eingesetzten Tatwaffen unter Berücksichtigung dieser Aussagen äussert. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung hat Q.________ im Wesentlichen seine Aussagen, welche er gegenüber der Psychiaterin gemacht hat, wiederholt. Diese Aussagen sind bereits in das rechtsmedizinische Ergänzungsgutachten eingeflossen. Neu ist einzig die Aussage, dass Q._______