7 Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte und begründete Rechtsanwältin B.________ namens ihres Klienten folgende Beweisanträge (pag. 6409): - Es sei ein neues IRM Gutachten über die Übereinstimmung der Verletzungsbilder der Opfer mit den Aussagen von Q.________ einzuholen. - Es sei ein Glaubhaftigkeitsgutachten über die Aussagen von Q.________ einzuholen. Die Kammer hat diesen Beweisantrag anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung unter Anbringung einer mündlichen Begründung abgewiesen (pag.