6 3. In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ zu verurteilen, die vollumfänglichen erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu bezahlen (Disp. Ziff. III/2). 4. Im Weiteren sei A.________ zu verurteilen, die vollumfänglichen Kosten des Berufungsverfahrens zu bezahlen. IV. Parteientschädigungen 5. In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ zu verurteilen, den Straf- und Zivilklägern 1-9 die zugesprochenen Parteientschädigungen zu bezahlen (Dispositiv Ziff. 111/3-11). 6. Im Weiteren sei A._____