5 5. Die übrigen am Domizil A.________ sichergestellten und beschlagnahmten Gegenstände A2 - A 9, D 1 und D 2 sowie die Ass. 002 und 003 und das iPhone von A.________ können nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens A.________ zurückgegeben werden. 6. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 7. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art.