III. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in Sicherheitshaft zu belassen (Art. 231 Abs. 1 Bst. a StPO). 2. Die am Tatort sowie am Domizil und am Arbeitsort von U.________ sichergestellten und beschlagnahmten Gegenstände seien den Erben der Opfer zurückzugeben (Ziffern I - V der Empfangsbestätigung für das Regionalgericht). 3. Die am Domizil A.________ sichergestellten Waffen, Säbel und die Munition seien in Anwendung von Art. 31 Waffengesetz nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, zu übergeben zur Prüfung der Einziehung (Asservate Nr. A 10 - A 19, B 11, C 1 und G 1).