3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Parteiverhandlung vom 14. Dezember 2017 stellten und begründeten die Parteien folgende Anträge: Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 6310): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 13. Dezember 2016 in folgenden Punkten in Rechtskraft erwachsen ist: 1. Abweisung der Genugtuungsforderung des Privatklägers C.________ (Röm. V. Ziff. 12, S. 12 des Urteils des Regionalgerichts Oberland vom 13. Dezember 2016);