Auch die Schadenersatzforderung für den erlittenen Versorgerschaden von P.________ (Straf- und Zivilkläger, nachfolgend Privatkläger 12) wies die Vorinstanz ab. Soweit weitergehend verwies sie die Zivilklage auf den Zivilweg. Für die Behandlung des Zivilpunkts schied die Vorinstanz Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00 aus, wobei diese im Umfang von CHF 2‘500.00 dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt wurden und im Umfang von CHF 500.00 durch den Kanton Bern zu tragen sind.