_, schuldig und verurteilte ihn hierfür unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, zur Bezahlung der Verfahrenskosten sowie zur Ausrichtung einer Entschädigung für die Aufwendungen im Verfahren – zu einem Teil unter solidarischer Haftbarkeit mit Q.________ – an die Straf- und Zivilkläger 1-12. Weiter ordnete die Vorinstanz die Verwahrung an, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe der Verwahrung vorging.