1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. Dezember 2016 sprach das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) des Mordes, mehrfach begangen gemeinsam mit Q.________ am 11. Mai 2013 in Spiez z.N. von T.________ und U.________, schuldig und verurteilte ihn hierfür unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, zur Bezahlung der Verfahrenskosten sowie zur Ausrichtung einer Entschädigung für die Aufwendungen im Verfahren – zu einem Teil unter solidarischer Haftbarkeit mit Q.__