3. Mündlich eröffnet und begründet: - den Parteien Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt und Notar B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Schriftlich mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Bewährungs- und Vollzugsdienst des Kantons Bern (BVD), nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist