Das Verfahren betreffend Widerruf des A.________ mit Strafbefehl BM 11 15402 vom 12.10.2011 für eine Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu je CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzugs (SK 17 14) wird eingestellt, ohne Festsetzung einer auf das Widerrufsverfahren entfallenden separaten amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt und Notar B.________, und unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Kosten des Widerrufsverfahrens von gesamthaft CHF 600.00 an den Kanton Bern. VI. Weiter wird verfügt: